Großbritannien: Leitlinien zu impliziten Nährwert- und Gesundheitsaussagen in Bezug auf Handelsmarken und Markennamen

Lebensmittelkennzeichnung auf Dosen

Am 10. November 2021 Britisches Ministerium für Gesundheit und Soziales hat seine Leitlinien zu Handelsmarken und Markennamen veröffentlicht, die als implizite nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben verstanden werden könnten. Die Leitlinien besagen, dass gemäß der im Vereinigten Königreich beibehaltenen EU-Verordnung Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel alle nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben, die durch Handelsmarken, Markennamen oder Phantasienamen in der Kennzeichnung, Präsentation oder Werbung eines Lebensmittels impliziert werden, von einer entsprechenden zugelassenen gesundheits- oder nährwertbezogenen Angabe begleitet sein müssen, damit sie auf einem Lebensmitteletikett zulässig sind.

Für Markennamen und Warenzeichen wie „Tonic Water“ und „Digestive Biscuits“ gilt derzeit eine Übergangsfrist. Marken, die vor dem 1. Januar 2005 existierten, dürfen bis zum 19. Januar 2022 weiterhin verwendet werden. Nach diesem Datum darf die Lebensmittelindustrie jedoch keine neuen oder bestehenden Markennamen/Warenzeichen mehr verwenden, die einen gesundheitlichen oder ernährungsphysiologischen Nutzen suggerieren und die Anforderungen der vom Vereinigten Königreich beibehaltenen EU-Verordnung Nr. 1924/2006 nicht erfüllen. Produkte mit bestehenden Markennamen oder Warenzeichen, die nicht mit einer entsprechenden zugelassenen gesundheits- oder nährwertbezogenen Angabe versehen sind, müssen daher bis zum 19. Januar 2022 aus dem Verkehr gezogen oder vom Markt genommen werden.

Lebensmittelunternehmen müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Angabe von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln derzeit in Großbritannien als delegierte Angelegenheit gilt. Für England, Schottland und Wales gelten möglicherweise Richtlinien, die ebenfalls zu beachten sind. Für Nordirland gilt weiterhin EU-Recht. Daher sollten die EU-Richtlinien und -Gesetze entsprechend befolgt werden.

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