Israel hat eine neue Kategorie von Lebensmittelzusatzstoffen definiert: aromatisierte Sonnenblumenkerne für den Direktverkauf an Verbraucher.
In dieser Kategorie dürfen die folgenden 3 Süßstoffe bis zu den unten angegebenen Grenzwerten verwendet werden:
– E950 Acesulfam K – bis zu 350 mg/kg
– E951 Aspartam – bis zu 500 mg/kg
– E955 Sucralose – bis zu 200 mg/kg
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