EFSA veröffentlicht zweiten Teil der Leitlinie zur Datumskennzeichnung

Mindestens haltbar bis: Kennzeichnung auf der Dose

Am 22. April 2021 veröffentlichte die EFSA Teil 2 ihrer Leitlinien zur Datumskennzeichnung und damit verbundenen Lebensmittelinformationen. Dieser wurde am 10. März 2021 vom Gremium für biologische Gefahren der EFSA angenommen und bildet den zweiten Teil des wissenschaftlichen Gutachtens der EFSA, dessen erster Teil zur Datumskennzeichnung am 2. Dezember 2020 veröffentlicht wurde.

Dieser Leitfaden konzentriert sich auf Verbraucherinformationen zu Lagerbedingungen, Verzehrsfristen nach dem Öffnen und Auftauverfahren. Er enthält einen Entscheidungsbaum, der Lebensmittelunternehmen bei der Entscheidung unterstützt, ob zusätzliche Informationen zu Lagerbedingungen und Verzehrsfristen nach dem Öffnen der Verpackung angebracht sind. Bewährte Verfahren zum Auftauen von Lebensmitteln werden ebenfalls vorgestellt. Dieses Tool hilft bei der Entscheidung, ob für ein Lebensmittelprodukt das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum verwendet werden soll.

Die Datumsangabe gibt Aufschluss darüber, wie lange Lebensmittel haltbar sind, bevor sie verderben oder für den Verzehr ungenießbar werden. Klare Informationen auf Verpackungen sind auch ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung in der EU.

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