Der Amt für Alkohol- und Tabaksteuer und -handel (TTB) hat neue Regelungen vorgeschlagen, die verpflichtende Allergenkennzeichnung auf alkoholische Getränke in seinem Zuständigkeitsbereich, im Einklang mit umfassenderen Bemühungen um Lebensmittelsicherheit und Transparenz.
Nach der vorgeschlagenen Regelung müssen Etiketten das Vorhandensein von Hauptnahrungsmittelallergene, einschließlich Milch, Eier, Fisch, Krustentiere, Nüsse, Weizen, Erdnüsse, Sojabohnen und Sesamsowie alle Zutaten, die Protein, das aus diesen Allergenen gewonnen wird. Es gelten möglicherweise bestimmte Ausnahmen, das Gesamtziel besteht jedoch darin, das Bewusstsein und die Sicherheit der Verbraucher zu verbessern.
TTB hat vorgeschlagen, fünfjährige Compliance-Periode ab der Veröffentlichung der endgültigen Regelung im Bundesregister, sodass den Interessenvertretern der Branche ausreichend Zeit bleibt, ihre Kennzeichnungspraktiken anzupassen.
Dieser Vorschlag markiert einen bedeutenden Wandel hin zu mehr Transparenz der Inhaltsstoffe in der alkoholischen Getränkeindustrie, wobei die bestehenden Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung eingehalten werden und gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Verbraucher über die notwendigen Informationen verfügen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Für weitere Einzelheiten werden Branchenmitglieder gebeten, den vollständigen Vorschlag zu prüfen, sobald er im Bundesregister.
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