Australien: Die Aussage „TGA-geprüft“ darf nicht in der Werbung verwendet werden

FDA

Am 13. September 2021 fand die Therapeutische Güterverwaltung (TGA) betonte, dass Begriffe wie „TGA-geprüft“ oder „TGA-registriert“ in der Werbung für therapeutische Produkte, einschließlich auf Etiketten oder Verpackungen, nicht verwendet werden dürfen. Die Verwendung eines TGA-Logos oder eines Commonwealth-Wappens ist ebenfalls strengstens untersagt.

Die Verwendung folgender Aussagen ist nicht gestattet:

  • „TGA-geprüft“ oder „TGA-empfohlen“
  • „Zugelassen von der US-amerikanischen Food & Drug Administration (FDA)“
  • „Von der Regierung gebilligt“

Werbetreibende können jedoch Angaben zur ARTG-Nummer des Produkts machen (die Nummer ist auf Arzneimitteletiketten und -verpackungen obligatorisch).

Werbetreibende können die folgenden zulässigen Begriffe verwenden:

  • Für Geräte: „Produkt X ist im ARTG eingetragen, (ARTG-Nummer)“
  • Für Arzneimittel und andere therapeutische Güter, die:
    1. im ARTG gelistet: „Produkt X ist im ARTG gelistet, AUST L (ARTG-Nummer)“
    2. im ARTG registriert: „Produkt X ist im ARTG registriert, AUST R (ARTG-Nummer)“

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