Die öffentliche Konsultation durch das Legal Documentation and Information Network der indonesischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (BPOM) betrifft die Artikel 34, 35 und 37 (2).
Artikel 34 des Verordnungsentwurfs zur Kennzeichnung traditioneller Arzneimittel, Quasi-Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel besagt, dass Informationen zur Halal-Kennzeichnung aufgenommen werden müssen, nachdem das Unternehmen ein Halal-Zertifikat erhalten hat, das von einer staatlichen Stelle in der Landessprache ausgestellt wurde.
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