Aktualisierungen zur Kosmetikregistrierung in China: Die NMPA hat Verwaltungsmaßnahmen zur Registrierung und Einreichung von Kosmetika veröffentlicht, die am 1. Mai 2021 in Kraft treten.
Chinas erste behördliche Verordnung speziell für die Registrierung und Einreichung von Kosmetika ist tatsächlich deutlich lockerer als der Entwurf zur Kommentierung. Eine der bemerkenswerten Änderungen besteht darin, dass für importierte Kosmetika keine zusätzlichen Untersuchungen und Tests erforderlich sind, sodass sich Marktzyklus und Kosten des Produkts nicht erhöhen.
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