Der Nationale Medizinproduktebehörde (NMPA) hat die „Standards for Cosmetic Efficacy Claim Evaluation“ veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten. Anmelder oder Registranten kosmetischer Produkte müssen eine Zusammenfassung ihrer Produktwirksamkeitsaussagen an eine von der NMPA angegebene Online-Plattform übermitteln.
Dem Dokument zufolge muss die Zusammenfassung der Produktwirksamkeitsaussagen mindestens Folgendes enthalten:
- Grundlegende Produktinformationen
- Parameter und Bewertungsinstitutionen
- Kurze Beschreibung der Bewertungsmethoden und Ergebnisse
- Fazit und Relevanz der Testergebnisse und Produktaussagen
Der Standard klassifizierte unterschiedliche Bewertungsmethoden für unterschiedliche Produktaussagen, Produkte, für die keine Zusammenfassung eingereicht werden muss, und stellte auch ein Format für die Zusammenfassung der Aussagen zur Produktwirksamkeit bereit.
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