Talkum – bald wegen seiner krebserregenden Wirkung in Kosmetika verboten?

Verbot von CMR-Kosmetiksubstanzen
Am 9. Januar 2023 reichten die Niederlande bei der ECHA einen Vorschlag für eine harmonisierte Einstufung (CLH) für Talkum ein. Studien zufolge würde Talkum als krebserregend der Kategorie 2 (Carc. 2, H351) und als toxisch für bestimmte Zielorgane der Kategorie 1 (STOT RE 1, H372) eingestuft werden. Sollte diese harmonisierte Einstufung auf europäischer Ebene übernommen werden, wäre die Verwendung von Talkum in kosmetischen Produkten verboten (mit Ausnahme der positiven Stellungnahme des SCCS).
Diese Einstufung folgt der Entscheidung amerikanischer Gerichte, die im Jahr 2018 einen Talkum-Händler dazu verurteilten, Verbrauchern, die über durch dieses Talkum verursachten Eierstockkrebs klagten, mehrere Milliarden Dollar Schadenersatz zu zahlen.
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