Am 8. Juni 2023 wird die Europäische Kommission hat die WTO über eine neue Änderung der Kosmetikverordnung (CPR) informiert. Die Veröffentlichung ändert die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Vitamin-A-Verbindungen, Arbutin, Alpha-Arbutin, Triclosan, Triclocarban, Kojisäure, Daidzein, Genistein und 4-Methylbenzylidencampher.
Konkret hat die Europäische Kommission auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) den Verordnungsentwurf zur Änderung der Anhänge II, III, V und VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ausgearbeitet.
- In Anhang II der Liste der in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffe wurde 4-Methylbenzylidencampher (CAS 36861-47-9/38102-62-4) aufgenommen. Dieser UV-Filter wurde aus Anhang VI gestrichen und in Anhang II der Bauproduktenverordnung aufgenommen.
- In Anhang III – Liste der Stoffe, die kosmetische Mittel nicht enthalten dürfen, außer …
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