Am 9. Juni 2021 Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (FDA) hat ihre endgültige Regelung zum Identitätsstandard für Joghurt herausgegeben.
Identitätsstandards legen Anforderungen an den Inhalt und die Herstellung bestimmter Lebensmittel fest. Eines der Ziele der Nutrition Innovation Strategy ist die Modernisierung von Lebensmittelstandards, um die grundlegende Beschaffenheit und Nährstoffintegrität der Produkte zu erhalten und der Industrie gleichzeitig Flexibilität für Innovationen zur Herstellung gesünderer Lebensmittel zu geben.
Derzeit hat die FDA separate Identitätsstandards für Joghurt, fettarmen Joghurt und fettfreien Joghurt. Nach der endgültigen Regelung fallen sowohl fettarmer als auch fettfreier Joghurt unter die allgemeine Definition und den Identitätsstandard der FDA, der ernährungsphysiologisch veränderte Versionen traditioneller standardisierter Lebensmittel zulässt.
Die endgültige Regelung erweitert die erlaubten Zutaten in Joghurt, darunter Süßstoffe wie Agavendicksaft und rekonstituierte Formen von Milchprodukten. Sie legt eine Mindestmenge an lebenden und aktiven Kulturen fest, die Joghurt enthalten muss, um den optionalen Hinweis „enthält lebende und aktive Kulturen“ oder einen ähnlichen Hinweis auf dem Etikett tragen zu dürfen. Bei Joghurt, der zur Inaktivierung lebensfähiger Mikroorganismen behandelt wurde, ist der Hinweis „enthält keine lebenden und aktiven Kulturen“ auf dem Etikett vorgeschrieben. Darüber hinaus unterstützt die endgültige Regelung viele Innovationen, die bereits im Joghurtsektor umgesetzt wurden. So dürfen Hersteller Joghurt weiterhin anreichern, beispielsweise mit den Vitaminen A und D, solange die gesetzlichen Anreicherungsanforderungen erfüllt sind. Die Regelung erlaubt auch verschiedene Joghurtsorten und -texturen, solange sie die Anforderungen des Identitätsstandards erfüllen.
Die Aktion ist teilweise eine Reaktion auf eine Bürgerpetition der National Yogurt Association, die heute Teil der International Dairy Foods Association ist.
Das Datum für die Umsetzung dieser endgültigen Regelung ist der 1. Januar 2024. Dies ist das allgemeine Datum für die Umsetzung der endgültigen Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften, die 2021 und 2022 erlassen werden.
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